Kaiser Franz II.(I.) und die Uniformen

ÖMZ – Österreichische Militärische Zeitschrift. Heft 3 / 2014

Hgb. Republik Österreich/Bundesminister für Landesverteidigung
ÖMZ – Österreichische Militärische Zeitschrift.
Wien, Jg., Heft 3, Mai/Juni 2014, S. 30-40

Die Uniform als einheitliche Bekleidung, v.a. der Militärpersonen, hat eine bewegte Vergangenheit hinter sich. Diente sie zunächst als „Arbeitskleid“ und zur Kenntlichmachung gegenüber dem Feind, war sie nach erfolgreich geschlagenem Krieg ein deutlich sichtbares und stolz präsentiertes Zeichen, dass ihr Träger einer jener war, der an der Bekämpfung des Feindes teilgenommen hatte. In längeren Friedenszeiten, wie etwa vor einhundert Jahren, mutierte sie immer mehr zu einem modischen Bekleidungsstück. Uniformträger feierten in allen möglichen Medien, vom Groschenroman bis zur Operette, als vom damals noch „zarten Geschlecht“ begehrte Objekte, wahre Triumphe, zumal der Langzeit-Kaiser Franz Joseph I. zeitlebens nur Uniform trug. Als dann aber der Weltkrieg verloren ging und unsägliches Leid über die Bevölkerung brachte, war auch für lange Zeit das Aus für die Uniform besiegelt. Das galt selbstverständlich auch für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Ein ganz anderes Bild bot sich vor zweihundert Jahren, als Österreich Krieg gegen Frankreich führte.

Wie man in der Zeit der Napoleonischen Kriege mit der Uniform als Bekleidungsstück für Militärpersonen und Zivilisten, die am Krieg teilnahmen, umging, soll der folgende Beitrag zeigen. Maßgeblich dabei war freilich, welche Einstellung der damalige Kaiser Franz II. (I.) selbst dazu hatte. Bescheidenheit, Einfachheit, Schlichtheit und Anspruchslosigkeit prägten den Lebensstil des Kaisers. Die Uniform war nicht nur „Arbeitskleid“ des Soldaten und wurde nicht getragen, um die eigene Kleidung zu schonen, sie hatte in erster Linie die Aufgabe, gegenüber dem Feind den Soldaten vom Zivilisten zu unterscheiden, denn nur Uniformierte durften im Krieg „rechtmäßig“ bewaffnet kämpfen. Zivilisten mit der Waffe in der Hand wurden als Partisanen oder „Parteigänger“, wie man sie auch der Übersetzung des Begriffes „Partisanen“ gemäß nannte, aufgefasst. Für Nicht-Uniformierte konnte kein Staat eintreten, wenn sie gefangen, grausam behandelt oder gar getötet werden sollten. Mit der Bildung der Landwehr wurde diese scharfe Trennung zwischen Militär und Zivil durchbrochen.

Man unterschied daher auch zwischen Militär- und Ziviloffizieren. Nachdem einige Wiener Bürgeroffiziere auch in Mähren mit Ehrenzeichen auftraten, erwirkte Erzherzog Karl vom Kaiser eine Entschließung, nach der das Tragen der Uniformen und der Ehrenzeichen nur am Wohnort und nur am Fronleichnamstag, bei der Pestfeier, dem Aufgebotsfest und den bürgerlichen Begräbnissen gestattet wurde. Daran änderte auch eine Bittschrift der Wiener Bürgermiliz nichts, die darauf verwies, dass bereits Kaiserin Maria Theresia im Jahre 1760 den bürgerlichen Oberoffizieren das Tragen der Uniformen und der Ehrenzeichen ohne Einschränkung gestattet hatte. Der Kaiser blieb bei seiner Entscheidung. Abschließend wird hier auch kurz darauf eingegangen, wie die Behörden auf das äußere Erscheinungsbild in der Bevölkerung achteten. So sollte ein möglicher schlechter Modeeinfluss aus dem Ausland ferngehalten werden.

 

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Die Anfänge der geheimen Polizei in Österreich – Teil 1

.SIAK-Journal. Heft 2 / 2014

Die Anfänge der geheimen Polizei in Österreich. Teil 1, SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis (2), 95-104

Die geheime Polizei in Österreich geht auf die Gründung der Polizei im heutigen Sinn unter Maria Theresia und Kaiser Joseph II. zurück. Die Aufgaben der öffentlichen Polizei wurden in einer Amtsinstruktion, jene der geheimen Polizei in einer Geheimen Instruktion beschrieben. Beide Instruktionen zielten vor allem darauf ab, dem Polizeibeamten vor Augen zu führen, dass ihm in der Bevölkerung nur sein eigenes tadelloses Leben den nötigen Respekt verschaffen werde, der notwendig sei, um erfolgreich tätig sein zu können. Die in der geheimen Polizei tätigen Vertrauten (Konfidenten) hatten kriminalpolizeiliche Tätigkeiten auszuüben, die Stimmung in der Bevölkerung zu beobachten, darüber zu berichten und gegebenenfalls auch auf das Volk einzuwirken.

Eine besondere Bedeutung kam der Überwachung der Ausländer zu, die als gefährlich, politisch problematisch oder auch nur politisch interessant erschienen. Auch politisch nicht unbedingt zuverlässige polnische und ungarische Adelige wurden verstärkt überwacht. Die Kreisämter und Provinzialregierungen waren mit Personen im benachbarten Ausland vernetzt, die als korrespondierende Vertraute laufend über die dortigen neuesten Entwicklungen berichteten. Allen Vertrauten gemein war, dass sie, obwohl sie wichtige Polizeiaufgaben erledigten, in keinem festen Dienstverhältnis standen, sondern vielfach nach Erfolg und Zeitaufwand honoriert wurden und manche sogar unbezahlt ihrer Tätigkeit nachgingen.

Da sich der Hochadel und viele regierende Häupter jährlich in den Kurbädern von Böhmen und in Baden bei Wien trafen, waren dort eigene Inspektionskommissäre aufgestellt, die die hohen Gäste betreuten, aber auch beobachteten und aushorchten. Streng geheim waren auch das geheime Öffnen und die Anfertigung von Abschriften der der Post zur Beförderung übergebenen Briefe. Diese Arbeit verrichteten besonders ausgebildete und einem besonderen Eid unterworfene Postamtskontrollore, die in den bedeutendsten Städten der Monarchie sowie in Karlsbad, das als jährlicher Treffpunkt des europäischen Hochadels interessant war, wirkten. Einbrüche in Wohnungen und Häuser, um zu interessanten Schriftstücken zu kommen, zählten zu den “heiligsten Polizeigeheimnissen” überhaupt. Anhand des Arbeitslebens zweier Vertrauter werden die wichtigsten Aufgabenbereiche der geheimen Polizei anschaulich gemacht.

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Die Flucht des Königs von Holland nach Teplitz und Graz und seine Überwachung durch die österreichische geheime Polizei

Cornova. Revue České Společnosti pro Výzkum 18. Století a Filozofické Fakulty Univerzity Karlovy v Praze (Zeitschrift der Tschechischen Gesellschaft zur Erforschung des 18. Jahrhunderts an der Philosophischen Fakultät der Karls-Universität in Prag) Prag, 3. Jg., Heft 1/2013, S. 39-62

Als Beispiel der Arbeit der österreichischen geheimen Polizei unter Kaiser Franz II.(I.) wird die Überwachung von Louis Bonaparte (1778-1848), Königs von Holland, während seines Exils in Teplitz beschrieben. Die geheime Polizei verwendete in der Überwachung von Personen, die unter Verdacht standen, Kriminelle oder Staatsfeinde zu sein, verschiedene „Werkzeuge“. Das Außenministerium (Hof- und Staatskanzlei), das Innenministerium (Oberste Polizeihofstelle) und die Landesregierung arbeiteten zusammen. Die Polizei bezahlte Konfidenten („Vertraute“), um die Gewohnheiten, Aktivitäten und Freunde der erwähnten verdächtigen Personen. In den Bädern wurden die Patienten von eigenen Inspektionskommissären betreut, die dabei Informationen sammelten. Die Briefpost der verdächtigen Personen wurde geheim geöffnet, abgeschrieben und wieder verschlossen. Es wird gezeigt, dass man sich damit ein recht gutes Bild von der überwachten Personen wie im vorliegenden Fall des Königs von Holland verschaffen konnte.

Cornova. Revue České Společnosti pro Výzkum 18. Století a Filozofické Fakulty Univerzity Karlovy v Praze (Zeitschrift der Tschechischen Gesellschaft zur Erforschung des 18. Jahrhunderts an der Philosophischen Fakultät der Karls-Universität in Prag) Prag, 3. Jg., Heft 1/2013, S. 39-62

Als Beispiel der Arbeit der österreichischen geheimen Polizei unter Kaiser Franz II.(I.) wird die Überwachung von Louis Bonaparte (1778-1848), Königs von Holland, während seines Exils in Teplitz beschrieben. Die geheime Polizei verwendete in der Überwachung von Personen, die unter Verdacht standen, Kriminelle oder Staatsfeinde zu sein, verschiedene „Werkzeuge“. Das Außenministerium (Hof- und Staatskanzlei), das Innenministerium (Oberste Polizeihofstelle) und die Landesregierung arbeiteten zusammen. Die Polizei bezahlte Konfidenten („Vertraute“), um die Gewohnheiten, Aktivitäten und Freunde der erwähnten verdächtigen Personen. In den Bädern wurden die Patienten von eigenen Inspektionskommissären betreut, die dabei Informationen sammelten. Die Briefpost der verdächtigen Personen wurde geheim geöffnet, abgeschrieben und wieder verschlossen. Es wird gezeigt, dass man sich damit ein recht gutes Bild von der überwachten Personen wie im vorliegenden Fall des Königs von Holland verschaffen konnte.

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Die Bestimmung der altösterreichischen Kalibermaße.

ÖMZ – Österreichische Militärische Zeitschrift. Heft 2 / 2012

Hgb. Republik Österreich/Bundesminister für Landesverteidigung
ÖMZ – Österreichische Militärische Zeitschrift.
Wien, 50. Jg., Heft 2, März/April 2012, S. 30-40A

Im vorliegenden Beitrag wird beschrieben, auf welche Art vor 200 Jahren die Kaliber von Gewehren und Kugeln bestimmt wurden. Jeder, der sich für alte Gewehre interessiert, kennt das Problem, dass das Kaliber, das als der Innendurchmesser des Laufes von Feuerwaffen oder auch als Durchmesser von Geschoßen definiert wird, also ein Längenmaß sein sollte, in einem Gewichtsmaß angegeben wurde. Zur Beantwortung der Frage, was unter den Angaben für Kaliber früherer Zeiten in Pfund und Lot zu verstehen ist und wie diese Kaliber berechnet wurden, ist es notwendig, sich allgemein mit der Bestimmung der damals eingeführten Maß- und Gewichtssysteme zu befassen. In der betrachteten Zeit verwendete man nebeneinander eine Unzahl verschiedener Maßeinheiten. Jeder Staat, jedes Land, jeder Fürst, jeder Graf, jeder Machthaber eines noch so kleinen Stückchens Land hatte eigene Maßeinheiten. Diese Maßeinheiten trugen in den verschiedenen Territorien durchaus gleiche Namen, hatten jedoch von Land zu Land unterschiedliche Größen.

Wenn man eine Reise tat, musste man sich also nicht nur mit den verschiedensten Währungen herumschlagen, sondern auch hinsichtlich der vielen verschiedenen Maßeinheiten kundig machen. Abhilfe schaffte die Einführung des metrischen Maß- und Gewichtssystems, das in Frankreich bereits seit 1799 galt, in den anderen Ländern aber sehr viel später in Kraft trat. So wurde das metrische System in Österreich mit Gesetz vom 23. Juli 1871 fakultativ erst am 1. Jänner 1873 und obligatorisch am 1. Jänner 1876 eingeführt. In Österreich war das Klafter als Längenmaß eingeführt.

Das Klafter bestand aus 6 Fuß (Schuh), die wiederum in Zoll, Linien, Punkte und Quinten unterteilt wurden. Dementsprechend wurden die Kaliber von Gewehren und Kugeln bestimmt. Grundlage zur Bestimmung des Kalibers etwa von Gewehrkugeln war der genau bekannte Durchmesser einer 1-pfündigen Kugel, d.h. einer Kugel mit einem Gewicht von einem Pfund. In den Jahren 1816/17 stellte man mit den verschiedenen in der Oberfeuerwerksmeisterei vorhandenen Modeln umfangreiche Versuche an und ermittelte daraus brauchbare „regulierte“ Durchmesser für die Kugeln, Schrote, Granaten und Bomben, für die Bohrungen der Gewehre und Stutzen sowie für die Durchmesser der dazugehörigen Messinstrumente, also der in der k. k. Artillerie eingeführten Lehr- und Visitierkölbel sowie Kugel- und Patronenlehren. Durch Darstellung und Diskussion einiger bisher nicht beachteter Originalquellen konnte gezeigt werden, auf welche Art und Weise diese wichtigen Kenndaten vor 200 Jahren ermittelt wurden.

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Bruno Thürings utopische Nachkriegspläne für Wien

Beiträge zur Astronomiegeschichte Bd. 11 (Acta Historica Astronomiae. Vol. 43)

Wolfgang R. Dick, Hilmar W. Duerbeck, Jürgen Hamel (2011)
Beiträge zur Astronomiegeschichte Bd. 11 (Acta Historica Astronomiae. Vol. 43)
Frankfurt am Main, 2011, S. 286-310

Der Leiter der Universitäts-Sternwarte Wien Bruno Thüring sah als überzeugter Nationalsozialist den Zweiten Weltkrieg als kurzzeitiges Intermezzo an, nach dessen Ende unverzüglich mit dem Bau einer neuen Sternwarte begonnen werden sollte, die ihm angeblich anlässlich seiner Berufung versprochen worden war. Er suchte nach laienhaft festgelegten Kriterien ohne Überprüfung durch wissenschaftliche Messungen einen geeigneten Bauplatz aus und wurde nur durch die Einberufung zur Wehrmacht im März 1943 an weiteren Vorarbeiten gehindert.

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